Zu einer sicher ungewöhnlichen Warnung sah sich der Weferlinger Amtsvorsteher Becker im Weferlinger Anzeiger vom 6. Juli 1921 veranlasst. In der Zeitung hieß es: „Es ist wiederholt Klage darüber geführt, das in der Aller unmittelbar in der Nähe öffentlicher Wege gebadet wird, ohne dass die Badenden mit Badeanzug oder Badehose bekleidet sind. Das Schamgefühl anderer wird hierdurch auf das Gröblichste verletzt. Ich warne hiermit vor Wiederholungen und werde in Zukunft jeden Verstoß gegen die öffentliche Sittlichkeit zu gerichtlicher Bestrafung bringen.“
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Selbstschussanlagen vor 100 Jahren- keine Erfindung der DDR- Grenzer
Selbstschussanlagen auf dem Kleinbahnhof
Die Kleinbahn-Aktiengesellschaft Neuhaldensleben-Weferlingen habe die Erlaubnis erhalten, in Weferlingen auf der Station Zuckerfabrik und am Güterschuppen Selbstschussapparate und Fußangeln auszulegen, machte Amtsvorsteher Becker mit Datum vom 12. November 1920 im Weferlinger Anzeiger bekannt. „Da die geringen Kohlenbestände durch Diebstähle noch mehr gemindert werden, sehen wir uns veranlasst, mit aller Schärfe gegen letztere vorzugehen“, teilte die Betriebsleitung der Kleinbahn Neuhaldensleben-Weferlingen dann vier Tage später in einer Anzeige mit und fuhr in der Ankündigung fort: „Das ganze Gebiet des Kleinbahnhofes wird daher vom heutigen Tage ab mit Selbstschüssen belegt. Die Kleinbahnbeamten sind zur Sicherung ihres Lebens mit Schusswaffen ausgerüstet. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass nach der Bahnordnung das Betreten der Bahnanlagen nur den Kleinbahn-Beamten gestattet, allen übrigen Personen aber streng verboten ist. Noch besonders weisen wir darauf hin, dass die Selbstschüsse auch am Tage liegen, und deshalb das Betreten der Bahnanlagen auch am Tage mit Lebensgefahr verbunden ist.“
Im Amtsgericht Weferlingen-Kohlendiebstahl, Jugendschutz, verbotene Hausschlachtung, Nebenbuhler verprügelt
Der Flecken Weferlingen hatte einst ein Amtsgericht, in dem die unterschiedlichsten Fälle verhandelt wurden. Immer wieder mal berichtete der Weferlinger Anzeiger davon. Dabei veröffentlichte der Anzeiger nicht nur das jeweilige Urteil, sondern auch jeweils die Besetzung des Gerichts.
Von der Sitzung des Schöffengerichts Weferlingen am 2. August 1917 nannte die Zeitung als Vorsitzenden den Amtsrichter Schütze, als Schöffen den Anbauer Mauermann aus Eschenrode und den Schneidermeister Peters aus Weferlingen, als Vertreter der Staatsanwaltschaft den Bürgermeister Becker und als Protokollführer den Aktuar Fischer.
Was verhandelt wurde, erfuhren die Leser in knappen Sätzen
Der Bergmann P. aus Weferlingen hatte aus einem Eisenbahnwagen mehrere Zentner Briketts entwendet und gab an, „aus Not gehandelt zu haben, was aber nicht zutrifft, da der Angeklagte in ganz guten Verhältnissen lebt. Da er bisher unbescholten ist, wurde er zu einem Tage Gefängnis verurteilt.“
Vom nächsten Fall hieß es: „Der Gastwirt B. hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl des hiesigen Amtsgerichts eingelegt, den er erhalten hatte wegen Duldens von Jugendlichen in seinem Lokale. Das Urteil lautet hier auf 20 Mark Geldstrafe.“
Eine höhere Strafe verhängte das Schöffengericht im nächsten Fall, wenn es dabei auch ein vorhergehendes Urteil änderte. „Wegen verbotenen Hausschlachtens und weil er die Schweine nicht auf Trichinen hat untersuchen lassen, erhielt der Dachdeckermeister M. von hier einen Strafbefehl in Höhe von 125 Mark, wogegen er Einspruch einlegte“, schilderte das Blatt die Vorgeschichte und teilte mit, dass das Gericht nun eine geringere Strafe verhängte: „Das Gericht erkannte auf 100 Mark Geldstrafe oder 20 Tage Gefängnis.“
Die geringste Strafe bekam an diesem Tag ein offensichtlich frustrierter Siestedter, der die Beherrschung verloren hatte: „Angeklagt wegen Körperverletzung war der Arbeiter H. aus Siestedt. Er hatte den Zeugen H., der mit seiner Frau intim verkehrt hatte, mit einem Messerstiel bearbeitet. Er wurde zu 3 Mark Geldstrafe verurteilt.“
Das Amtsgericht diente übrigens zu DDR-Zeiten als Landambulatorium mit Praxen von einem Allgemeinmediziner und einem Zahnarzt, mit einer Physiotherapie und Sprechstunden von zahlreichen Fachärzten. Nach der Wende gab es hier zunächst noch Praxen in eigener Niederlassung, dann wurde das Gebäude schließlich zur privaten Nutzung verkauft
20 Mark Geldstrafe für rüde Prügelei
20 Mark Strafe für Verstoß gegen Jugendschutz
Im einstigen Amtsgericht Weferlingen wurden unterschiedlichste Fälle verhandelt
Der Flecken Weferlingen hatte einst ein Amtsgericht, in dem die unterschiedlichsten Fälle verhandelt wurden. Immer wieder mal berichtete der Weferlinger Anzeiger davon. Dabei veröffentlichte der Anzeiger nicht nur das jeweilige Urteil, sondern auch jeweils die Besetzung des Gerichts.
Von der Sitzung des Schöffengerichts Weferlingen am 2. August 1917 nannte die Zeitung als Vorsitzenden den Amtsrichter Schütze, als Schöffen den Anbauer Mauermann aus Eschenrode und den Schneidermeister Peters aus Weferlingen, als Vertreter der Staatsanwaltschaft den Bürgermeister Becker und als Protokollführer den Aktuar Fischer.
Was verhandelt wurde, erfuhren die Leser in knappen Sätzen. So wurde „verhandelt gegen den Kriegsinvaliden G. von hier wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Er hatte den Zeugen Schwartzkopf mit seinem Spazierstock, nachdem er ihn erst zerbrochen hatte, mehrmals über den Kopf geschlagen. Bei der Schlägerei hatte Sch. auch sein Jackett zerrissen. G. erhielt wegen Körperverletzung eine Geldstrafe von 20 Mark, wegen der Sachbeschädigung erfolgte Freisprechung.“
Neues Bauland auf dem Kirchenacker am Höhberg
Kirchenacker am Höhberg wurde Bauland für Arbeiter
Vor einem Jahrhundert, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, herrschte in Deutschland große Wohnungsnot. Freiwerdende Wohnungen durften deshalb nicht einfach privat vergeben werden. In Weferlingen wurde Mitte 1919 ein Mieteinigungsamt gebildet, das „für die Behebung der Wohnungsnot tätig sein“ soll. In Bericht von der Gemeindevertretersitzung Anfang Juli 1919 hieß es im Weferlinger Anzeiger dazu: „Als Maßnahmen gegen die Wohnungsnot hat man im Auge: die Erbauung von Kriegerheimstätten auf dem Gelände hinter der katholischen Kirche am Hagholz (Volksstimme berichtete bereits darüber), die Erschließung des Riesenfeldes zu Bauland. Auch soll an die Kirchenbehörde herangetreten werden zwecks Abgabe von Bauland hinter der Mostrichfabrik.“
In der evangelischen Kirchengemeinde gab es dafür wohl Verständnis, denn der Anzeiger schrieb am 20. September 1919, dass in einer Sitzung der kirchlichen Körperschaften beschlossen wurde, „einen Teil des Kirchenackers auf dem Höhberge als Bauland für Arbeiterwohnungen abzugeben. Es wurden zwei von einem Fachmanne angefertigte Pläne geprüft. Nach denselben würde das betreffende Grundstück in zehn gleich große Bauplätze (jeder Platz 1065 Quadratmeter) zu parzellieren sein. Die Häuser sind teils als einfache, teils als Doppelbauten gedacht. Zur richtigen Erschließung des Grundstücks müsste eine Straße angelegt werden.“ Auf der einen Skizze, so hieß es, „durchschneidet die Straße das Bauland in der Mitte, so dass die Häuser zu beiden Seiten liegen würden, auf der andern läuft sie an der südlichen Seite, am Grundstück des Herrn Fabrikanten Römer entlang.“ Rückblickend fiel die Entscheidung für die erste Variante. Die beiden Skizzen und außerdem noch eine Gesamtansicht wurden damals im Schaufenster des Verlags Friedrich Rath ausgelegt. Auskunft gaben die Mitglieder des Gemeindekirchenrats. Der Quadratmeter Bauland sollte mit 75 Pfennig berechnet werden. „Ausdrücklich sei bemerkt, dass die Bauplätze nur für Arbeiterwohnungen abgegeben werden sollen, und zwar immer nur einzelne Baustellen“, berichtete der Anzeiger.
Auch dieser Straßenzug wurde im Zusammenhang mit dem fast parallel verlaufenden Steinweg nach der Wende noch weiter bebaut.
Auch früher hatte jeder vor seiner Tür zu kehren!
Bei Ordnung und Sicherheit auf den Straßen oder auf den Grundstücken gab es vor 100 Jahren aber ganz offensichtlich noch mehr Probleme. Mitte Mai 1919 machte Amtsvorsteher Fritz Becker das mit einem Appell deutlich: „Ich sehe mich veranlasst, auf § 49, 50 und 51 der Bau-Polizei-Verordnung vom 16. Januar 1911 hinzuweisen. Hiernach ist in jedem Gehöft für eine ausreichende Ableitung oder Aufnahme der sich ansammelnden Spül- und Tagewässer Vorkehrung zu treffen.“ Becker mahnte, auf jedem bewohnten Grundstück müsse eine genügende Anzahl von Aborten angelegt sein, „auch müssen Gruben oder andere unverbrennliche Behälter für Asche vorhanden sein.“ Zuwiderhandlungen werden bestraft, hieße es und die komplette Verordnung wurde außerdem veröffentlicht. Damals gab es keine zentrale Wasserversorgung und schon gar keine zentrale Abwasserbeseitigung.
Weil der Appell des Amtsvorstehers aus sicher verständlichen Gründen wohl nicht genug fruchtete, gab es einige Tage später nochmals einen Verweis auf die Regelungen, und Besichtigungen wurden angekündigt. Außerdem hieß es, die Gräben an der Magdeburger und Oebisfelder Straße würden lediglich zur Aufnahme des Regenwassers dienen, Schmutzwasser und Unrat dürften „dort nicht abgelagert werden.“ Im Juni wurden dann Graswucherungen vor den Häusern und Gärten in der Ortslage angeprangert.
Ein schönes Ortsbild und Sicherheit lag also den Altvorderen schon damals sehr am Herzen. Vor 100 Jahren gab es jedoch keine geregelte Müllabfuhr. Allerdings gab es private Unternehmer, die diese Dienstleistung anboten. Im Weferlinger Anzeiger war daher im Februar 1919 auch dieses knappe Inserat zu finden: „Fahre jeden Mittwoch und Sonnabend Asche. Gustav Barnstorf, Fabrikstraße 15.“ Heute gibt es den Abfallkalender, und auf den ist in der Regel Verlass.
Auch vor 100 Jahren gab es Winterprobleme
Winterprobleme heute wie vor 100 Jahren
Weferlinger hatten auch damals mit Schnee und Glätte zu kämpfen/Auch im Sommer gab es Straßenprobleme
So viel Schnee, wie in den vergangenen Tagen gefallen war, hat es lange nicht mehr gegeben. Der Winterdienst kam anfangs gar nicht hinterher. Und die Schneeberge fanden nicht nur Freunde. So war das aber auch schon vor 100 Jahren.
Schneeberge türmen sich seit mehreren Tagen überall in den Kommunen an den Straßenrändern. Einheitsgemeindebürgermeister Hans-Werner Kraul hatte deshalb die Einwohner vor einer knappen Woche aufgefordert, so zu parken, dass die Winterdienstfahrzeuge durchkommen. Irgendwo allerdings muss der viele Schnee schließlich bleiben, zumal auch der Straßen-Winterdienst für die Kommunen nicht so einfach in Gang kam und manche kommunale Straße wohl nur dank Eigeninitiative von Anwohnern oder privater Hilfe geräumt wurde. Dabei gibt es heute viel mehr technische Möglichkeiten als noch vor einem Jahrhundert. Schneeschippen am Morgen oder manchmal auch mehrmals am Tag ist aber wohl damals wie heute Handarbeit.
Auch vor 100 Jahren lief bei Wintereinbruch ganz gewiss nicht alles rund. So sah sich der Weferlinger Amtsvorsteher Fritz Becker Mitte November 1919 zu einem Appell an die Einwohner gezwungen: „Die Reinigung der Bürgersteige von Schnee und Eis lässt noch viel zu wünschen übrig“, schrieb der Amtsvorsteher damals im Weferlinger Anzeiger und verwies auf § 6 der Polizeiverordnung vom 22. Februar 1899, „wonach Haus-, Hof- und Gartenbesitzer verpflichtet sind, bei jedesmaligem Schneefall den Bürgersteig von Schnee freizuhalten, bei entstehendem Glatteise die Fußwege mit Sand und Asche oder dergl. zu bestreuen, Schlittenbahnen zu beseitigen und bei eintretendem Tauwetter die Gossen und Rinnsteine aufzueisen und offenzuhalten.“ Die Nichtbefolgung dieser Anordnung werde bestraft, hieß es abschließend.
Da der Appell wohl nicht ausreichend befolgt wurde, gab es ein paar Tage später die nächste Ermahnung. Der Amtsvorsteher teilte mit, er ersuche, „unverzüglich die Bürgersteige in mindestens einem Meter Breite gänzlich von Schnee und Eis freizumachen und mit Sand, Asche oder dergl. zu bestreuen.“ Bei vorkommenden Unglücksfällen sei der Hausbesitzer für entstandenen Schaden haftpflichtig. „Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, dass der Bürgersteig lediglich dem Fußgängerverkehr dient und das Befahren mit Fahrrädern, Handwagen, Schlitten und dergl. verboten ist“, war zu lesen. Eine weitere Verwarnung werde nicht mehr erfolgen, sondern jede Zuwiderhandlung ohne Rücksicht bestraft werden.
Ein Jahr später, nämlich am am 9. Dezember 1920, war im Weferlinger Anzeiger zum Thema Beseitigung der Glätte wieder zu lesen, dass nach einer Polizeiverordnung „die Glätte auf den Bürgersteigen durch Bestreuen von Sand, Asche oder dergleichen zu beseitigen“ ist.
665445 Zentner Zuckerrüben verarbeitet/ Öl aus Beeren des Spargelkrauts
665445 Zentner Zuckerrüben verarbeitet
Weferlingen. Vor 100 Jahren konnte die Weferlinger Zuckerfabrik ganz offensichtlich auf eine für damalige Verhältnisse gute Rübenkampagne zurückblicken. Am 5. Dezember 1920 vermeldete der Weferlinger Anzeiger: „Die diesjährige Rübenverarbeitung der hiesigen Zuckerfabrik wurde am Mittwoch, dem 1. Dezember, beendet. Zur Verarbeitung gelangten 665445 Zentner Rüben. Der Ertrag des Ackers ergab 126 Zentner vom Morgen. Die Verarbeitung selbst ging ohne größere Unterbrechungen und ohne schwerere Unglücksfälle von statten.“
Öl aus Beeren des Spargelkrauts
Weferlingen (mbu) Über Öl, das aus Beeren des Spargelkrauts gepresst wurde, war am 21. April 1917 im Weferlinger Anzeiger zu lesen. Im dritten Jahr des Ersten Weltkriegs waren Lebensmittel ganz besonders kostbar. Die Not machte erfinderisch. So stand im Weferlinger Anzeiger diese Notiz: „Ein Spargelplantagenbesitzer aus der Oebisfelder Umgebung veranlasste einen Ölmühlenbesitzer aus Weferlingen, die Beeren des Spargelkrautes zu Öl zu vermahlen. Das Ergebnis war überraschend günstig: aus 18 Pfund Beeren wurde ½ Liter ganz vorzüglichen Öls gewonnen, das dem feinsten Olivenöl in nichts nachsteht. Auch der verbleibende Rest von Ölkuchen hat einen großen Futterwert.“
Müll am Wald und abgebrochene Bäume/ Im Zug betäubt und dann beraubt
Müll am Wald und abgebrochene Bäume
Weferlingen. Auch vor 100 Jahren ärgerten sich die Weferlinger über Müllecken und Vandalismus. Der Weferlinger Anzeiger veröffentlichte am 5. Februar eine Zuschrift, in der es hieß, „die Schuttablageplätze an den Waldrändern und an anderen verbotenen Stellen werden immer unfangreicher. Um die Waldeingänge zum Frühjahr sauber zu haben, ist es jetzt Zeit, dass die Gemeindevertretung in ihrer nächsten Sitzung beschließt, auf Gemeindekosten jedes Frühjahr das weggeworfene Hausgerät abfahren zu lassen. … Wenn man dann daneben ab und zu einen Übeltäter fasst, dann wird es erst hübsch in und um Weferlingen.“ Außerdem schrieb das Blatt: „Schändliche Zerstörungswut hat mehrere Bäume in der Braunschweiger Straße und an der Straße ,An der Burg‘ in der Nähe der Zuckerfabrik abgebrochen.“
Im Zug betäubt und dann beraubt
Weferlingen. „Durch Chloroform betäubt und dann beraubt ist … ein Reisender, der den Zug von hier nach Oebisfelde benutzte“, schrieb der Weferlinger Anzeiger am 19. Dezember 1920, und weiter: „Der Beraubte gibt an: in dem von ihm benutzten Wagenabteil haben bereits zwei Männer gesessen. Als der Zug in Oebisfelde einlief, musste er erst vom Fahrpersonal geweckt werden, wobei sich herausstellte, dass ihm seine Uhr sowie Geldtasche mit etwa 60 Mark Inhalt gestohlen waren. Die Täter sind nicht bekannt. Der Bestohlene hat hier Bekannte besucht und wollte nach Berlin zurück.“
Braunschweiger Straße im schlechten Zustand
Desolate Straßen gab es zu allen Zeiten, erst recht vor 100 Jahren. „An mehreren Stellen werden unsere Straßen ausgebessert, z. B. die Braunschweiger Straße, die Sophienstraße und der Marktplatz“, schrieb der Weferlinger Anzeiger am 25. Mai 1918 und setzte fort: „Vor dem Rathaus soll der freie Platz eingefriedet und in einen Schmuckplatz umgewandelt werden. Der Gedenkstein auf dem Marktplatz erhält eine Einfriedung und wird mit neuen Zierpflanzen versehen. Bei dieser Gelegenheit ist es vielleicht am Platze, der Einwohnerschaft eine gewisse Vorsicht beim Begehen der Straßen, die ausgebessert werden, besonders im Dunkeln anzuempfehlen.“ An anderer Stelle wurde im Weferlinger Anzeiger berichtet, dass auch die Fabrikstraße ausgebessert werden musste.
Zur Postkarte Braunschweiger Straße
Diese Postkarte von der Braunschweiger Straße in Weferlingen ist 100 Jahre alt, sie wurde 1921 geschrieben.
M. Bullmann