Zu einer sicher ungewöhnlichen Warnung sah sich der Weferlinger Amtsvorsteher Becker im Weferlinger Anzeiger vom 6. Juli 1921 veranlasst. In der Zeitung hieß es: „Es ist wiederholt Klage darüber geführt, das in der Aller unmittelbar in der Nähe öffentlicher Wege gebadet wird, ohne dass die Badenden mit Badeanzug oder Badehose bekleidet sind. Das Schamgefühl anderer wird hierdurch auf das Gröblichste verletzt. Ich warne hiermit vor Wiederholungen und werde in Zukunft jeden Verstoß gegen die öffentliche Sittlichkeit zu gerichtlicher Bestrafung bringen.“