Selbstschussanlagen auf dem Kleinbahnhof
Die Kleinbahn-Aktiengesellschaft Neuhaldensleben-Weferlingen habe die Erlaubnis erhalten, in Weferlingen auf der Station Zuckerfabrik und am Güterschuppen Selbstschussapparate und Fußangeln auszulegen, machte Amtsvorsteher Becker mit Datum vom 12. November 1920 im Weferlinger Anzeiger bekannt. „Da die geringen Kohlenbestände durch Diebstähle noch mehr gemindert werden, sehen wir uns veranlasst, mit aller Schärfe gegen letztere vorzugehen“, teilte die Betriebsleitung der Kleinbahn Neuhaldensleben-Weferlingen dann vier Tage später in einer Anzeige mit und fuhr in der Ankündigung fort: „Das ganze Gebiet des Kleinbahnhofes wird daher vom heutigen Tage ab mit Selbstschüssen belegt. Die Kleinbahnbeamten sind zur Sicherung ihres Lebens mit Schusswaffen ausgerüstet. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass nach der Bahnordnung das Betreten der Bahnanlagen nur den Kleinbahn-Beamten gestattet, allen übrigen Personen aber streng verboten ist. Noch besonders weisen wir darauf hin, dass die Selbstschüsse auch am Tage liegen, und deshalb das Betreten der Bahnanlagen auch am Tage mit Lebensgefahr verbunden ist.“