Winterprobleme heute wie vor 100 Jahren
Weferlinger hatten auch damals mit Schnee und Glätte zu kämpfen/Auch im Sommer gab es Straßenprobleme
So viel Schnee, wie in den vergangenen Tagen gefallen war, hat es lange nicht mehr gegeben. Der Winterdienst kam anfangs gar nicht hinterher. Und die Schneeberge fanden nicht nur Freunde. So war das aber auch schon vor 100 Jahren.
Schneeberge türmen sich seit mehreren Tagen überall in den Kommunen an den Straßenrändern. Einheitsgemeindebürgermeister Hans-Werner Kraul hatte deshalb die Einwohner vor einer knappen Woche aufgefordert, so zu parken, dass die Winterdienstfahrzeuge durchkommen. Irgendwo allerdings muss der viele Schnee schließlich bleiben, zumal auch der Straßen-Winterdienst für die Kommunen nicht so einfach in Gang kam und manche kommunale Straße wohl nur dank Eigeninitiative von Anwohnern oder privater Hilfe geräumt wurde. Dabei gibt es heute viel mehr technische Möglichkeiten als noch vor einem Jahrhundert. Schneeschippen am Morgen oder manchmal auch mehrmals am Tag ist aber wohl damals wie heute Handarbeit.
Auch vor 100 Jahren lief bei Wintereinbruch ganz gewiss nicht alles rund. So sah sich der Weferlinger Amtsvorsteher Fritz Becker Mitte November 1919 zu einem Appell an die Einwohner gezwungen: „Die Reinigung der Bürgersteige von Schnee und Eis lässt noch viel zu wünschen übrig“, schrieb der Amtsvorsteher damals im Weferlinger Anzeiger und verwies auf § 6 der Polizeiverordnung vom 22. Februar 1899, „wonach Haus-, Hof- und Gartenbesitzer verpflichtet sind, bei jedesmaligem Schneefall den Bürgersteig von Schnee freizuhalten, bei entstehendem Glatteise die Fußwege mit Sand und Asche oder dergl. zu bestreuen, Schlittenbahnen zu beseitigen und bei eintretendem Tauwetter die Gossen und Rinnsteine aufzueisen und offenzuhalten.“ Die Nichtbefolgung dieser Anordnung werde bestraft, hieß es abschließend.
Da der Appell wohl nicht ausreichend befolgt wurde, gab es ein paar Tage später die nächste Ermahnung. Der Amtsvorsteher teilte mit, er ersuche, „unverzüglich die Bürgersteige in mindestens einem Meter Breite gänzlich von Schnee und Eis freizumachen und mit Sand, Asche oder dergl. zu bestreuen.“ Bei vorkommenden Unglücksfällen sei der Hausbesitzer für entstandenen Schaden haftpflichtig. „Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, dass der Bürgersteig lediglich dem Fußgängerverkehr dient und das Befahren mit Fahrrädern, Handwagen, Schlitten und dergl. verboten ist“, war zu lesen. Eine weitere Verwarnung werde nicht mehr erfolgen, sondern jede Zuwiderhandlung ohne Rücksicht bestraft werden.
Ein Jahr später, nämlich am am 9. Dezember 1920, war im Weferlinger Anzeiger zum Thema Beseitigung der Glätte wieder zu lesen, dass nach einer Polizeiverordnung „die Glätte auf den Bürgersteigen durch Bestreuen von Sand, Asche oder dergleichen zu beseitigen“ ist.