Bei Ordnung und Sicherheit auf den Straßen oder auf den Grundstücken gab es vor 100 Jahren aber ganz offensichtlich noch mehr Probleme. Mitte Mai 1919 machte Amtsvorsteher Fritz Becker das mit einem Appell deutlich: „Ich sehe mich veranlasst, auf § 49, 50 und 51 der Bau-Polizei-Verordnung vom 16. Januar 1911 hinzuweisen. Hiernach ist in jedem Gehöft für eine ausreichende Ableitung oder Aufnahme der sich ansammelnden Spül- und Tagewässer Vorkehrung zu treffen.“ Becker mahnte, auf jedem bewohnten Grundstück müsse eine genügende Anzahl von Aborten angelegt sein, „auch müssen Gruben oder andere unverbrennliche Behälter für Asche vorhanden sein.“ Zuwiderhandlungen werden bestraft, hieße es und die komplette Verordnung wurde außerdem veröffentlicht. Damals gab es keine zentrale Wasserversorgung und schon gar keine zentrale Abwasserbeseitigung.
Weil der Appell des Amtsvorstehers aus sicher verständlichen Gründen wohl nicht genug fruchtete, gab es einige Tage später nochmals einen Verweis auf die Regelungen, und Besichtigungen wurden angekündigt. Außerdem hieß es, die Gräben an der Magdeburger und Oebisfelder Straße würden lediglich zur Aufnahme des Regenwassers dienen, Schmutzwasser und Unrat dürften „dort nicht abgelagert werden.“ Im Juni wurden dann Graswucherungen vor den Häusern und Gärten in der Ortslage angeprangert.
Ein schönes Ortsbild und Sicherheit lag also den Altvorderen schon damals sehr am Herzen. Vor 100 Jahren gab es jedoch keine geregelte Müllabfuhr. Allerdings gab es private Unternehmer, die diese Dienstleistung anboten. Im Weferlinger Anzeiger war daher im Februar 1919 auch dieses knappe Inserat zu finden: „Fahre jeden Mittwoch und Sonnabend Asche. Gustav Barnstorf, Fabrikstraße 15.“ Heute gibt es den Abfallkalender, und auf den ist in der Regel Verlass.