20 Mark Strafe für Verstoß gegen Jugendschutz
Im einstigen Amtsgericht Weferlingen wurden unterschiedlichste Fälle verhandelt
Der Flecken Weferlingen hatte einst ein Amtsgericht, in dem die unterschiedlichsten Fälle verhandelt wurden. Immer wieder mal berichtete der Weferlinger Anzeiger davon. Dabei veröffentlichte der Anzeiger nicht nur das jeweilige Urteil, sondern auch jeweils die Besetzung des Gerichts.
Von der Sitzung des Schöffengerichts Weferlingen am 2. August 1917 nannte die Zeitung als Vorsitzenden den Amtsrichter Schütze, als Schöffen den Anbauer Mauermann aus Eschenrode und den Schneidermeister Peters aus Weferlingen, als Vertreter der Staatsanwaltschaft den Bürgermeister Becker und als Protokollführer den Aktuar Fischer.
Was verhandelt wurde, erfuhren die Leser in knappen Sätzen. So wurde „verhandelt gegen den Kriegsinvaliden G. von hier wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Er hatte den Zeugen Schwartzkopf mit seinem Spazierstock, nachdem er ihn erst zerbrochen hatte, mehrmals über den Kopf geschlagen. Bei der Schlägerei hatte Sch. auch sein Jackett zerrissen. G. erhielt wegen Körperverletzung eine Geldstrafe von 20 Mark, wegen der Sachbeschädigung erfolgte Freisprechung.“