Drei Tage Gefängnis für zwei Taschentücher

Heute sind Papiertaschentücher überaus gebräuchlich. Welchen Wert Stofftaschentücher vor einem Jahrhundert hatten, macht eine Veröffentlichung aus einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Weferlingen im August 1924 deutlich. Berichtet wurde, dass das Dienstmädchen Anna M., inzwischen in Oebisfelde wohnhaft, angeklagt war, „Ende April 1924 in Weferlingen zwei weiße Taschentücher, der Margarete Kegeler gehörig, weggenommen zu haben, während sie dort in Diensten stand.“ Das Urteil lautete auf drei Tage Gefängnis neben den Kosten.