WALBECK. Der Bergmann G. aus Walbeck musste sich im Sommer 1924 in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Weferlingen mit dem Amtsgerichtsrat Krebs als Richter verantworten, berichtete der Weferlinger Anzeiger. Der Walbecker war Bockhalter der Bockhaltungsgenossenschaft seines Heimatortes und wurde beschuldigt, Deckgelder für Ziegen von Nichtgenossen unterschlagen zu haben. Gegen einen Strafbefehl über eine Woche Gefängnis erhob er Einspruch. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Unterschlagung zu zwei Wochen Gefängnis.