In einer Bekanntmachung des Amtsvorstehers Reichwald in Weferlingen vom 16. Oktober 1917, die im Weferlinger Anzeiger veröffentlicht wurde, hieß es, dass bereits mehrere Anzeigen und Beschwerden darüber eingegangen seien, „dass von den Rübenwagen durch Kinder fortwährend Rüben entwendet werden. Es kommt ja vor, dass einige Rüben durch die Erschütterung auf dem Straßenpflaster vom Wagen fallen, und es wäre dann schade, wenn diese Rüben liegen bleiben und von den nachfolgenden Wagen überfahren und so der Ernährung von Menschen wie auch Vieh verloren gingen.“ Allerdings heißt es in der Bekanntmachung auch, es sei „beobachtet worden, dass Kinder, mit Stangen ausgerüstet, die Rüben vom Wagen stoßen und sogar auf die fahrenden Wagen steigen und große Mengen Rüben herunterwerfen. Gegen ein derartiges Treiben muss aber ganz energisch eingeschritten werden. Es ist daher die Pflicht der Eltern und Erzieher unserer Jugend, diese auf das Böse dieses Tuns und die Folgen hinzuweisen. Gendarme und Polizeibeamte sind angewiesen, mir jede von ihnen wahrgenommene Übertretung zur Anzeige zu bringen.“