„Es wird wieder darüber geklagt, dass die Grabanlagen auf unserem Friedhofe von Hühnern zerkratzt werden. Sollten die betreffenden Besitzer der Hühner den Tieren von jetzt ab das Betreten des Friedhofs nicht ernstlich verwehren, so werden wir uns genötigt sehen, Strafanzeige zu erstatten“, schrieb der Weferlinger Gemeindekirchenrat in einer Annonce im Weferlinger Anzeiger Mitte Mai 1918. Der Appell wird aber wohl nicht lange angehalten haben, denn in einem Inserat im Weferlinger Anzeiger vom 21. März 1920 appellierte der Gemeindekirchenrat erneut, „die an den hiesigen Friedhöfen angrenzenden Einwohner werden ersucht, mit Rücksicht auf die Gräber die Hühner auf dem Gehöft zu behalten.“