EVERINGEN. Die vorbestrafte Frieda A., die bei dem Landwirt K. in Everingen gearbeitet hatte, wurde im Februar 1924 von der Stendaler Strafkammer wegen Diebstahls und Hehlerei im strafschärfenden Rückfall zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, berichtete der Weferlinger Anzeiger vor einem Jahrhundert. Sie hatte mit ihrem Bräutigam bei dem Landwirt in Everingen einen Sack mit zwei Gänsen gestohlen. Außerdem habe sie von ihrem Bräutigam 60 Pfund Weizenmehl genommen, obwohl sie wusste, dass er dieses Mehl von seiner früheren Herrschaft entwendet hatte, war in der Zeitung zu lesen.